Tag der Deutschen Einheit

Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Verkürzt wird auch vom Einheitstag gesprochen. Als deutscher Nationalfeiertag erinnert er an die deutsche Wiedervereinigung, die „mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland […] am 3. Oktober 1990“  „vollendet“ wurde. Somit wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit die neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Als „Deutsche Einheit“ wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen, was besonders mit dem ab 1815 bestehenden Deutschen Bund populär wurde. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der deutschen Nationalhymne als „Einigkeit“ wieder.

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